AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fabian und Irene Giovanoli - im Folgenden auch «Vermieter»
CH-7000 Chur
Tel.: +41 79 847 51 05
Mail: info@stallacapre.ch

Mietobjekt
Casa Stalla Capre
Isola 49
CH-7516 Maloja -Isola 

1. Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungen der Ferienwohnungen erfolgen über das Buchungsprogramm auf der Website. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Abschluss des Buchungsprozesses und Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter Zahlung rechtskräftig. Der Mieter erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden.

2. Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung und Restzahlung resp. der Gesamtbetrag sind innerhalb der in der Buchungsbestätigung E-Mail angegeben Zahlungsfristen auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Trifft eine Zahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

3. Nebenkosten
Im Mietpreis inbegriffen sind Kurtaxen, Strom und Heizung. Die Endreinigung ist in Mietpreis nicht inbegriffen und zusätzlich zu bezahlen.

4. An-/Abreise
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt entweder durch die Schlüsselhalterin oder liegt in Versteck vor Ort. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr bzw. nach Absprache zu räumen. Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

5. Annullierung
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten: Bis 56 Tage (8 Wochen) vor Anreise: CHF 100.– Bearbeitungsgebühr; 55 bis 14 Tage vor Anreise: Rückzahlung von 50 % des Gesamtpreises; 13 bis 0 Tage vor Anreise: Rückzahlung von 20 % des Gesamtpreises. Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter. Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.

6. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

7. Aufenthalt
7.1 Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt von CHF 32.90 pro Nacht zu zahlen. Die Wohnung darf maximal von 4 Personen genutzt werden. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
7.2 Haustiere sind in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
7.3 Rauchen ist in der Wohnung nicht erlaubt.
7.4 Bei Verstössen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

8. Sachzustand
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schliessanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Vermieter erlaubt. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.

9. Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrags ein. Bei andern als Personenschaden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höhere Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schaden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden.

10. WLAN-Nutzung
10.1 Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Mieter bei Anreise vom Vermieter. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.
10.2 Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschliessen und die Behörden über den Missbrauch informieren.
10.3 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.
10.4 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.
10.5 Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.

11. Schriftform
Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.

12. Anwendbares Recht
Soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationsrechts (Art. 253ff. OR).

13. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort der gemieteten Sache Gerichtsstand.


Chur, den 03.03.2022