Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietobjekt: 
Casa Stalla Capre
Isola 49
CH-7516 Maloja -Isola 


Vermieter:

 Fabian und Irene Giovanoli
CH-7000 Chur
Tel.: +41 79 847 51 05
Mail: info@stallacapre.ch


1. Buchung/Buchungsbestätigung 
Buchungen der Ferienwohnungen erfolgen über das Buchungsprogramm auf der Website. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Abschluss des Buchungsprozesses und Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter Zahlung rechtskräftig. Der Mieter erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden.


2. Zahlungsbedingungen 
Die Anzahlung und die Restzahlung – oder, falls nichts anderes vereinbart, der Gesamtbetrag – sind innerhalb der in der Buchungsbestätigung E-Mail angegeben Zahlungsfristen auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Trifft eine Zahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu sein, das Objekt

anderweitig vermieten. 


3. Zahlung mit Bitcoin (BTC) 
3.1 Preisbasis: Alle Preise für Aufenthalte werden in Schweizer Franken (CHF) festgelegt. Bei Wahl der Zahlungsmethode Bitcoin (BTC) wird der entsprechende BTC-Betrag auf Basis des BTC/CHF-Kurses auf der Handelsplattform Kraken (www.kraken.com) zum Zeitpunkt der Buchung berechnet.
3.2 Einmalzahlung: Bei Zahlung in Bitcoin ist der gesamte Buchungsbetrag als Einmalzahlung fällig. Es erfolgt keine Zahlung in Raten, unabhängig von der sonst üblichen Zahlungsstruktur. 
3.3 Zahlungsfrist: Der berechnete Bitcoin-Betrag ist innerhalb von 48 Stunden ab Buchungsbestätigung auf die vom Vermieter angegebene Wallet-Adresse zu überweisen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird die Buchung automatisch storniert.
3.4 Kursfixierung: Der zum Zeitpunkt der Buchung berechnete Bitcoin-Betrag ist für die Dauer der Zahlungsfrist (48 Stunden) verbindlich. Eine spätere Kursänderung (steigend oder fallend) hat keinen Einfluss auf den zu zahlenden Betrag.
3.5 Rückerstattungen und Stornierungen: Rückerstattungen bei Stornierungen erfolgen nach Wahl des Vermieters entweder:
– in Schweizer Franken, zum ursprünglich bezahlten CHF-Betrag, oder
– in der ursprünglich empfangenen Bitcoin-Menge, abzüglich allfälliger Transaktionsgebühren.
3.6 Transaktionsnachweis: Der Gast ist für die ordnungsgemässe Durchführung der Zahlung verantwortlich. Als gültiger Zahlungsnachweis gilt ausschliesslich die Transaktions-ID (TXID) der Bitcoin-Zahlung, die dem Vermieter auf Anfrage mitzuteilen ist.
3.7 Zahlungspflicht: Der Vermieter behält sich das Recht vor, Buchungen ohne fristgerechten Zahlungseingang ohne weitere Mitteilung zu stornieren. Es besteht kein Anspruch auf Reservierung ohne bestätigten Zahlungseingang.
3.8 Zahlungsoptionen: Die Zahlung mit Bitcoin kann entweder als klassische On-Chain-Transaktion oder über das Lightning-Netzwerk (BTC-LN) erfolgen. Lightning-Zahlungen sind bis zu einem Betrag von maximal 800 CHF möglich. Bei höheren Beträgen ist eine On-Chain-Zahlung erforderlich. Die gewünschte Zahlungsvariante muss bei der Buchung angegeben werden.


4. Nebenkosten 
Im Mietpreis inbegriffen sind Kurtaxen, Strom und Heizung. Die Endreinigung ist in Mietpreis nicht inbegriffen und zusätzlich zu bezahlen.


5. An-/Abreise 
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt entweder durch die Schlüsselhalterin oder liegt in einem definierten Versteck vor Ort. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr bzw. nach Absprache zu räumen. Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.


6. Annullierung 
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten: Bis 56 Tage (8 Wochen) vor Anreise: CHF 100.– Bearbeitungsgebühr; 55 bis 14 Tage vor Anreise: Rückzahlung von 50 % des Gesamtpreises; 13 bis 0 Tage vor Anreise: Rückzahlung von 20 % des Gesamtpreises. Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter. Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.


7. Höhere Gewalt usw. 
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.


8. Aufenthalt 
8.1 Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt von CHF 32.90 pro Nacht zu zahlen. Die Wohnung darf maximal von 4 Personen genutzt werden. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
8.2 Haustiere sind in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
8.3 Rauchen ist in der Wohnung nicht erlaubt.
8.4 Bei Verstössen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.


9. Sachzustand 
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schliessanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Vermieter erlaubt. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.


10. Haftung
  Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrags ein. Bei andern als Personenschaden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höhere Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schaden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden.


11. WLAN-Nutzung
11.1 Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Mieter bei Anreise vom Vermieter. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.
11.2 Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschliessen und die Behörden über den Missbrauch informieren.
11.3 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.
11.4 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.
11.5 Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Internetdienste oder sonstige Leistungen in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.


12. Schriftform 
Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.


13. Anwendbares Recht 
Soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationsrechts (Art. 253ff. OR).


14. Gerichtsstand   
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort der gemieteten Sache Gerichtsstand.


15. Salvatorische Klausel 
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.


Chur, den 30.04.2025